01. SEPTEMBER 2018
Schwerkranke Menschen können seit 2014 im Wiesbadener Palliativpass festhalten, ob sie im Notfall wiederbelebt und beatmet sowie ins Krankenhaus gebracht werden wollen.
Artikel aus dem Wiesbadener Kurier vom 01. September 2018.
Schwerkranke Menschen können seit 2014 im Wiesbadener Palliativpass festhalten, ob sie im Notfall wiederbelebt und beatmet sowie ins Krankenhaus gebracht werden wollen.
Artikel aus dem Wiesbadener Kurier vom 01. September 2018.